ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der talkin heads GmbH

(Stand 25.04.2024)

1. Allgemeine Grundlagen, Geltungsbereich, Vertragsabschluss

1.1.      Die talkin heads GmbH (im Folgenden die „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die Agentur schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Kunde erklärt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind.

1.2.      Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, daher auch dann, wenn bei Zusatz- oder Folgeverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3.      Allfällige AGB des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht akzeptiert. Die Agentur widerspricht den AGB des Kunden ausdrücklich, sofern dies nicht im Einzelfall schriftlich und ausdrücklich anders vereinbart wird. Eines gesonderten Widerspruchs gegen allfällige AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es daher nicht.

1.4.      Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5.      Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2. Leistungen

Die Leistungen der Agentur beinhalten Werbeberatung, Entwicklung von Marketing- und Werbekonzepten, Grafikdesign und Corporate Identity-Entwicklung, Webdesign und Entwicklung von Websites (in Kooperation mit externen Dienstleistern), Social-Media-Marketing, Content Marketing, Eventmarketing und Promotion.

3. Social-Media-Kanäle

Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (wie etwa Facebook, im Folgenden kurz „Anbieter“) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte auf Social-Media-Kanälen grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zugrunde. Der Kunde erkennt mit der Auftragserteilung ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von Social-Media-Kanälen einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

4. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potenzielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

4.1        Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potenzielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zugrunde.

4.2        Der potenzielle Kunde erkennt an, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

4.3        Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potenziellen Kunden schon aufgrund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

4.4        Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die einzigartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als „Idee“ im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

4.5        Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten sowie verwerten zu lassen oder zu nutzen sowie nutzen zu lassen.

4.6        Sofern der potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

4.7        Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragspartner davon aus, dass die Agentur dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

4.8        Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

5. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1        Dem Vertragsabschluss geht eine Anfrage des Kunden voraus, auf die ein schriftliches Angebot von der Agentur ausgestellt wird. Um den Auftrag zu erteilen, muss der Kunde das schriftliche Angebot eigenhändig unterfertigt an die Agentur übermitteln, wodurch der Vertrag rechtsverbindlich zustande kommt.

5.2        Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefing-Protokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

5.3        Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei ungenütztem Verstreichen dieser Frist gelten die Leistungen als vom Kunden genehmigt.

5.4        Der Kunde hat der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich zu machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er hat sie von allen Umständen zu informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

5.5        Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

5.6        Der Kunde ist verpflichtet, an der Auftragsdurchführung durch die Agentur insoweit mitzuwirken, indem er Feedback gibt und dadurch seine Vorstellungen mit der Agentur teilt. Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet, Feedback durch die Agentur zuzulassen, um eine gemeinsame Ideenentwicklung und Finalisierung verwirklichen zu können.

5.7        Der Kunde hat allfällig erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden eigenständig und auf eigene Kosten zu veranlassen. Die Agentur ist hierfür nicht verantwortlich.

6. Fremdleistungen/Beauftragung Dritter

6.1        Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen substituieren zu lassen („Fremdleistung“).

6.2        Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder – nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden – im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

6.3        In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

7. Vertragslaufzeit, Kündigungsmodalitäten und vorzeitige Auflösung

7.1        Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur können sich entweder auf einen einmaligen Auftrag beziehen, oder auf längere Zeit abgeschlossen werden.

7.2        Die Laufzeit der Verträge zwischen der Agentur und ihren Kunden richtet sich grundsätzlich nach den im Angebot festgelegten Laufzeiten und Kündigungsterminen. Sollte keine andere Vereinbarung getroffen worden sein, beträgt die Mindestvertragsdauer ein Jahr. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann eine Kündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist von beiden Vertragsparteien jeweils zum Monatsende schriftlich erklärt werden.

7.3        Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht schriftlich gekündigt wurde. Eine automatische Verlängerung liegt insbesondere vor, wenn die Leistung von der Agentur nicht innerhalb der ursprünglichen Vertragslaufzeit erbracht werden konnte und dieser Umstand entweder auf unzureichendes Feedback des Kunden oder nachträglicher Änderungswünsche des Kunden zurückzuführen ist. In einem solchen Fall kommt für den Verlängerungszeitraum jenes Entgelt zur Anwendung, welches unter Berücksichtigung des bisher vereinbarten Entgelts für den Verlängerungszeitraum aliquot zustehen würde.

7.4        Wird ein Vertrag über eine Marketingpauschale für die Dauer der Mindestlaufzeit abgeschlossen, wird für die laufende Leistungserbringung durch die Agentur pro Monat ein festes Stundenkontingent festgelegt. Nicht verbrauchte Stunden aus dem jeweiligen Monat können nicht in das Folgemonat übertragen werden. Stunden, die den vereinbarten Monatsrahmen übersteigen, werden gesondert verrechnet. Nicht beauftragte Stunden aus der Marketingpauschale verfallen nach Vertragende automatisch.

7.5        Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a)     die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von14 Tagen weiter verzögert wird;

b)    der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt; oder

c)     berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.

7.6        Der Kunde ist ebenso berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung aufzulösen. Ein wichtiger Grund auf Kundenseite liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung samt Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes, gegen wesentliche Bestimmungen verstößt.

8. Termine

8.1        Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Liefertermine sind schriftlich zu vereinbaren bzw von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

8.2        Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie zB Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses. Die Fristen verlängern sich entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8.3        Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, sofern der Verzug von der Agentur nachweislich nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

9. Agenturhonorar

9.1        Für die vertragsgegenständlichen Leistungen, einschließlich der hierbei seitens der Agentur anfallenden Kosten, wie insbesondere Software-, Material- und Personalkosten, wird ein fixes Agenturhonorar vereinbart.

9.2        Marktübliche Besprechungen mit dem Kunden zum Zwecke der Abstimmung der Leistungen sind – dort wo erforderlich – vom Agenturhonorar abgedeckt.

9.3        Sollte der Kunde Sonderwünsche bei der Umsetzung der Leistung der Agentur haben, werden die Mehrkosten im Einvernehmen zwischen Agentur und Kunden bestimmt und diese gesondert in Rechnung gestellt. Klarstellend wird festgehalten, dass die Agentur außerhalb einer solchen Vereinbarung nicht verpflichtet ist, Sonderwünsche des Kunden umzusetzen, es sei denn, diese sind für die Agentur zumutbar und mit keinem Kosten-Mehraufwand verbunden.

9.4        Das Agenturhonorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich 20% Umsatzsteuer. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

9.5        Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

9.6        Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

 

10. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

10.1     Das vereinbarte Honorar ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung (mittels Banküberweisung) fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden.

10.2     Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

10.3     Die Agentur ist je nach Auftragsvolumen berechtigt, eine Anzahlung bzw. mehrere Teilzahlungen in der Höhe von bis zu 50% bereits bei Auftragserteilung in Rechnung zu stellen.

10.4     Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

10.5     Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

10.6     Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

10.7     Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

10.8     Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

10.9     Wurde ein Werbebudget vereinbart, obliegt es der Agentur darüber zu entscheiden, wie es verwendet wird.

11. Eigentumsrecht und Urheberrecht

11.1     Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (zB Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

11.2     Änderungen oder Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

11.3     Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

11.4     Für die Nutzung von Leistungen der Agentur oder von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

11.5     Für Nutzungen gemäß Punkt 11.4 steht der Agentur im ersten Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf das volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturhonorar zu. Im zweiten Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw im dritten Jahr ein Viertel des im Vertrag vereinbarten Honorars. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturhonorar mehr zu zahlen.

11.6     Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

12. Kennzeichnung

12.1     Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

12.2     Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

13. Gewährleistung

13.1     Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels der Agentur anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

13.2     Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

13.3     Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

13.4     Für Mängel, die auf unzureichender Beistellung von Informationen oder Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, haftet die Agentur nicht.

13.5     Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gem § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

 

14. Haftung und Produkthaftung

14.1     In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Leute.

14.2     Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

14.3     Dessen ungeachtet haftet die Agentur nicht für die in Werbemaßnahmen enthaltenen Sachangaben über Produkte des Kunden oder die urheber-, muster-, marken- oder kennzeichenrechtliche Schutzfähigkeit der im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzepte, Entwürfe etc., es sei denn, diese Schutzfähigkeit wurde ausdrücklich Vertragsinhalt.

14.4     Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

15. Datenschutz

15.1     Die Agentur und der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.

15.2     Die Agentur verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem Art 13 ff DSGVO finden Sie auf unserer Homepage unter (https://www.talkinheads.at/datenschutzerklaerung/).

15.3     Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen datenschutzrechtlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (zB Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass die Agentur die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.

16. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Rechtswahl/Vertragssprache

16.1     Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Die Leistungen der Agentur werden dem Kunden überwiegend digital zur Verfügung gestellt. Die Inhalte der Agentur werden dem Kunden via
E-Mail/Sharepoint/Wetransfer zeitlich begrenzt zum Download zur Verfügung gestellt. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

16.2     Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird ausschließlich das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart.

16.3     Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (zB EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar.

17. Teilnichtigkeit

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

 

18. Verbraucherschutzbestimmungen

18.1     Sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher iSd § 1 KSchG handelt, kommen die Bestimmungen in den Punkten 13., 14. sowie 16.2., nicht zur Anwendung.

18.2     Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, kann von einem außerhalb der Geschäftsräume der Agentur geschlossenen Vertrag oder von einem Fernabsatzvertrag – so keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift – innerhalb von vierzehn Werktagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

18.3     Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Kalendertage. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher (Kunde) oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Bestellung bestellt und getrennt geliefert werden, ab dem Tag, an dem der Verbraucher (Kunde) oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Es genügt, wenn der Verbraucher (Kunde) die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet hat.

18.4     Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die

talkin heads GmbH, Zetschegasse 17/Top B03, A-1230 Wien,

E-Mail: schick@talkinheads.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. eines mit der Post versandten Briefes oder eines E-Mails) über den Entschluss, den Vertrag mit der Agentur zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das Muster-Widerrufsformular auf der Webseite der Agentur verwenden (Website Link einfügen), welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.

18.5     Macht der Kunde von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird die Agentur unverzüglich (zB per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

18.6     Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

18.7     Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren oder Leistungen, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde (§ 18 Abs 1 FAGG). Kein Rücktrittsrecht besteht weiters gemäß § 18 Z 11 FAGG für die von der Agentur bereitgestellten digitalen Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, sofern die Agentur bereits mit der Vertragserfüllung begonnen hat. Im Zuge dessen wird jeder Kunde vor Erbringung der digitalen Leistung durch die Agentur über den Entfall des Rücktrittsrechts ausdrücklich informiert und vorab die ausdrückliche Zustimmung des Kunden über den Beginn der Erbringung der Dienstleistung eingeholt.

18.8     Tritt der Verbraucher (Kunde) vom Vertrag zurück, treten die nachstehenden Folgen des Widerrufs ein:

a)     Die Agentur hat dem Kunden alle Zahlungen, die sie vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von der Agentur angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages durch den Kunden bei der Agentur eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Agentur dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

b)     Der Verbraucher (Kunde) kann das Rücktrittsrecht gem § 11 FAGG unter Verwendung des in der Beilage ./A angeschlossenen Formulars erklären. Dieses kann auch auf der Website der Agentur (https://www.talkinheads.at/wp-content/uploads/2024/10/muster-widerrufsformular.docx) elektronisch ausgefüllt und übermittelt werden. Diesfalls wird von der Agentur unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Rücktritts (zB per E-Mail) übermittelt.

18.9     Bei Erbringung einer mangelhaften Leistung durch die Agentur hat der Kunde das Recht, Gewährleistungsansprüche im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen geltend zu machen.

 

19. Schlussbestimmungen

19.1     Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieses Vertrages haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen.

19.2     Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages heranzuziehen.

19.3     Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB und dem Agenturvertrag sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet.

Beilage ./A:       Widerrufs-Musterformular